I. Tagungen, Menüs, Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
Veranstaltungen und Tagungen in den Räumlichkeiten und dem Betriebsgelände der Landgasthof Deutsches Haus KG
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken, ist nicht gestattet.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
2.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Räumlichkeiten, ein Arrangement, ein Menü oder eine Tagung schriftlich bestätigt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung der geschuldeten Leistung.
2.2 Vertragspartner sind die Landgasthof Deutsches Haus KG (im Weiteren „das Wirtshaus“ genannt) und der Kunde.
2.3 Diese Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil der u. g. Veranstaltung. Die Veranstaltungsbestätigung und diese Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam den Veranstaltungsvertrag.
3. Reservierung
Reservierungen sind für beide Vertragspartner bindend.
4.0 Rücktritt
4.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des dem Wirtshaus entstandenen Schadens verpflichtet. Gesamt- oder Teilstornierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Stornierungsgebühren für Tagungen:
- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Leistung
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Das Wirtshaus behält sich vor, einen darüber hinaus entstandenen Schaden zusätzlich geltend zu machen.
4.2 Ferner ist das Wirtshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– bei unvorhersehbaren Ereignissen, sowie technischen Defekten innerhalb des Wirtshauses, z.B. Rohrbruch;
– Räumlichkeiten unter schuldhaft irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, gebucht werden;
– das Wirtshaus begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht.
– Verschweigt der Veranstalter, dass er eine politische Vereinigung ist, hat das Wirtshaus ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen.
5. Personenanzahl
Eine garantierte Personenanzahl (aufgeteilt in Erwachsene ab 12 Jahren, Kinder unter 12 Jahren und Kleinkinder unter 3 Jahren) muss dem Hotel bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich übermittelt worden sein. Eine Änderung der garantierten Personenanzahl muss spätestens am Veranstaltungstermin bis 09:00 Uhr ebenfalls schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird eine No- Show Gebühr von 15€ pro Person erhoben. Eine Reduzierung der Personenanzahl wird nur bis max. 5 Erwachsene akzeptiert. Bei Veranstaltungen mit vorab bestelltem Buffet wird mindestens die 72 Stunden vorab verbindlich gemeldete Personenanzahl abgerechnet.
6. Haftung
6.1 Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Speisen, da die HACCP-Kühlkette von uns nicht überwacht werden kann. Speisen, die übrig bleiben (insbesondere bei Buffets) dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.
6.2 Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke. Für nicht beglichene Rechnungen von Veranstaltungsteilnehmern haftet automatisch der Veranstalter/Besteller, auch wenn dieser dies im Voraus abgelehnt hat.
6.3 Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7. Diverse Bestimmungen
7.1 Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Für zurückgelassene Verpackungsmaterialien seitens des Veranstalters erhebt das Wirtshaus je nach Volumen und Umfang eine Entsorgungspauschale von mindestens 50,00 €.
7.2 Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Knallern nicht erlaubt ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei evtl. Forderungen bzw. Klagen der Veranstalter bzw. der Auftraggeber haftbar gemacht wird. Die Verwendung von offenem Feuer in den Räumlichkeiten ist ebenfalls zu unterlassen. Hierzu zählen insbesondere: Sprühfeuer, Wunderkerzen, Nebelmaschinen und Feuerwerkskörper (Silvester), ausgenommen sind Tischkerzen.
7.3 In den Räumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot. Wir bitten Sie unmittelbar bei der Reservierung Ihrer
Veranstaltung das Thema Rauchen zu klären, damit wir gesetzeskonform handeln können. Bei Zuwiderhandlung haftet der Veranstalter vollumfänglich.
7.4 GEMA: Alle Musikveranstaltungen müssen vom Veranstalter vorab bei der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter) entstanden sind, freigestellt.
7.5 Es dürfen keine eigenen Speisen & Getränke im gesamten Wirtshaus dem jeweilig dazugehörigen Außenbereich verzehrt werden. Ausnahmen müssen schriftlich mit dem Wirtshaus vereinbart werden (Gedeckpreise/Korkgeld).
7.6 Die Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter/Besteller bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung. Ein Aufbau am Vortag oder Abbau am Folgetag der Veranstaltung ist nur nach Absprache mit dem Wirtshaus möglich und kann nicht garantiert werden.
7.7 Bei mitgebrachten Gegenständen und Utensilien für z. B. Spiele oder Vorführungen und insbesondere Dekoration ist unbedingt darauf zu achten, dass das Inventar des Wirtshauses nicht beschädigt wird. Dekoration muss mit dem Wirtshaus vorab besprochen werden, mitgebrachte Gegenstände müssen mit Verlassen der Veranstaltungsräume ebenfalls ausgeräumt werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt bzw. den Leistungen kann nicht gewährleistet werden. Das Hotel behält sich Änderungen (Mobiliar, Ausstattung etc.) vor.
8.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und einziger Erfüllungsort ist Göppingen.
Zusatzbedingungen Festlichkeiten
Für Festlichkeiten im Wirtshaus nachfolgende Zusatzbedingungen:
Veranstaltungsort: Landgasthof Deutsches Haus KG, Kaltenwanghof 1, 73344 Gruibingen
Unsere Räumlichkeiten stehen Ihnen bis maximal 03.00 Uhr zur Verfügung. Ab 00.00 Uhr wird ein Nachtzuschlag berechnet. Der Nachtzuschlag beträgt 150,- EUR pro angefangene Stunde zzgl. Verzehr.
II. Hotelzimmer
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern/Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landgasthof Deutsches Haus KG (im Weiteren “das Hotel“ genannt). Hierbei ist es unerheblich wie der Vertrag zustande gekommen ist (telefonisch, Brief, direkt mündlich, E-Mail oder online in jeglicher Form).
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bzw. Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, ist nicht gestattet.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
2.1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer bzw. Apartment bestellt oder bestätigt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung der geschuldeten Leistung.
2.2 Vertragspartner sind Landgasthof Deutsches Haus KG und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
4. Rücktritt
4.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des dem Hotel entstandenen Schadens verpflichtet. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
4.2 Stornierungsgebühren Hotelzimmer
Bei vertraglich gebuchten Zimmern fallen Stornierungsgebühren wie folgt an:
– Bis 72 Stunden vor Anreise: kostenfrei, danach fallen 80% des Gesamtpreises an.
– Bei Nicht- Erscheinen, ohne schriftliche Information an unser Haus, fallen 100% des Gesamtpreises an.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– bei unvorhersehbaren Ereignissen, sowie technischen Defekten innerhalb des Hotels, z.B. Rohrbruch;
– Zimmer unter schuldhaft irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden gebucht werden;
– das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 vorliegt.
6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Rücknahme
6.1 Die Anreise hat zwischen 15.00 und 22.00 Uhr an der Hotelrezeption zu erfolgen. Eine spätere Anreise muss individuell vereinbart werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sollte der Gast am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Sollte absehbar sein, dass der Gast nach 22:00 Uhr im Hotel eintrifft, kann die Zimmerkarte nach schriftlicher Information auch später noch bereitgestellt werden.
6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
6.3 Liegt der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers
über dem allgemein als normal zu bezeichnenden Maß (gilt auch für Rauchen im Zimmer), ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen. Diese betragen mindestens 100 Euro pro Zimmer
7. Haftung
7.1 Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
7.2 Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Das Hotel haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang. Der Gast haftet für die durch ihn oder seine Begleiter verursachten Schäden an der Hoteleinrichtung vollumfänglich.
8. Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich (laut DSGVO) behandelt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel, Boden- und Wandbeläge) vor.
9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und einziger Erfüllungsort ist Göppingen.
Stand 01.03.2024